Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Aufgrund der aktuellen Situation und um Sie und uns, sowie unsere Mitarbeiter und alle Angehörigen zu schützen, dürfen wir Sie bitten derzeit zunächst telefonisch Kontakt (07042/2896-0) zu uns aufzunehmen in der Zeit von Montag-Freitag: 8.30 Uhr-12.00 Uhr, Mo.,Mi.,Do. und Freitag 14.00 Uhr-18.00 Uhr. Dienstagnachmittag geschlossen!
Wir sind zu unseren gewohnten Bürozeiten oder nach Vereinbarung natürlich auch persönlich für Sie da. Wir bitten Sie gegebenenfalls Post, Fax und Mail für die Übermittlung von Unterlagen zu nutzen.Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Kanzlei
Arbeitsrecht – betriebsbedingte Beendigungskündigung während Kurzarbeit?
Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind auch während Kurzarbeit möglich. Sie bedürfen jedoch einer sorgfältigen Vorbereitung, insbesondere beim Wegfall des Beschäftigungsbedarfes. Kurzarbeit als milderes Mittel ist dann versperrt, wenn der Beschäftigungsbedarf entfallen ist. Bei nur vorübergehendem Arbeitsausfall ist dies natürl. nicht der Fall. Ist die Kündigung ausgesprochen, entfällt das Kurzarbeitergeld mit sofortiger Wirkung.
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Arbeitsrecht- Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 18.03.2020 -5 AZR 25/19 Fahrzeiten im Außendienst können trotz abweichender Betriebsvereinbarung Arbeitszeit sein!
Fährt z.Bsp. in einem Tarifgebundenen Unternehmen ein Servicetechniker morgens mit dem Betriebsfahrzeug von zuhause direkt zum ersten Kunden kann eine Betriebsvereinbarung(BV), wonach eine pauschale Anfahrzeitzeit von 20 min. nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird (und damit nicht bezahlt wird) teilnichtig sein. Es handelt sich um Arbeitsleistung, die vergütungspflichtig ist und mit einer entgegenstehenden Regelung in der BV wegen der Tarifperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG nicht wirksam ist!
Mietrecht- zeitlicher Kündigungsverzicht im Mietvertrag muss deutlich erkennbar sein ! Urteil AG Bremen vom 29.11.2019- 25 C 405/19
Kündigungsverzichte sind bei Abschluss neuer unbefristeter Mietverträge oftmals für die „Dauer von einem Jahr“ in Verträgen zu finden. Für diese Dauer sind ordentliche Kündigungen beidseits ausgeschlossen. Solche Kündigungsverzichte können nach § 305 c Abs.1 BGB und § 307 Abs. 1 Satz 2 BGb unwirksam sein, wenn diese im Vertrag nicht hervorgehoben sind, unklar oder missverständlich ( z.Bsp. an falscher Stelle) stehen. Wollen Sie in dieser Zeit kündigen, ist eine anwaltliche Prüfung der Klauseln Ihres Mietvertrages dringend zu empfehlen.
Corona und Reisebuchungen Landgericht Rostock zu Stornogebühren Urteil 21.08.2020 -1 O 211/20
Tritt ein Reisegast wegen der Pandemie von einer Reise zurück (hier Kreuzfahrt) stehen dem Veranstalter keine Stornogebühren gem. § 651 h Abs. 3 BGB zu wenn klar ist, dass die Durchführung der Reise am Bestimmungsort und in desssen Umgebung durch ganz erhebliche Umstände ( ungewissen ärztliche Versorgung und drohende Schiffsquarantäne) erheblich beeinträchtigt wird.
Verkäufer haftet für Schäden am Haus. Käufer muss mit Schadensbeseitigung nicht in Vorleistung, Klage auf Kostenvoranschlagbasis möglich, BGH 12.03.2021 V ZR 33/19.